Der Betreuungsdienst
Vom Grundsatz her dient der Betreuungsdienst der Aufrechterhaltung der sozialen Grundbedürfnisse der unverletzten, von einem grossen Schadensereignis oder einer Katastrophe betroffenen, Menschen. Dem Betreuungsdienst fallen somit lebenserhaltende Aufgaben zu. Hierfür werden einsatzbereite Helferinnen und Helfer, die auf die Hilfeleistung in solchen Schadens- oder Katastrophenfällen vorbereitet werden sowie entsprechendes Material benötigt. Die Betroffenen haben dabei die Möglichkeit verloren, sich selbst zu versorgen. Sie müssen deshalb so schnell wie möglich Hilfe erhalten, die sie vor weiteren Gefahren und Schäden bewahrt. Jede Hilfe durch jeden Helfenden ist in einer solchen Situation angezeigt und willkommen. Sie wird aber angesichts der Zahl der Betroffenen und der Größe der Not nicht ausreichend sein. Es muss zunächst eine organisierte Hilfe einsetzen.
Diese Hilfe muss die Betroffenen:
- auffangen und sammeln, (um mit ihnen Verbindung zu bekommen und sie weiteren Hilfsmaßnahmen zuzuführen)
- zielgerecht leiten, (z.B. aus dem Gefahrenbereich, über passierbare Straßen)
- verpflegen, (heiße Getränke, Kaltverpflegung, Eintopfgerichte)
- unterbringen, (in Notunterkünften)
- betreuen, (vorrangig die besonders gefährdeten Personengruppen)
- registrieren (u. a. als Grundlage für die Familienzusammenführung)
Aus der Aufzählung wird deutlich, dass eine solche Hilfe geplant und gelenkt, d.h. organisiert werden muss. Hierfür wurde der Betreuungsdienst eingerichtet. Erforderlich wird sein Einsatz im Kreisverband Bayreuth mehrmals pro Jahr. Der Betreuungsdienst kommt unter anderem bei Brandeinsätzen, schweren Unfällen oder bei stundenlangen Totalsperrungen, beispielsweise auf Autobahnen, zum Einsatz. Neben der Betreeung von Betroffenen Personen kommt der Betreuungsdienst nicht selten zum Einsatz, um Helferinnen und Helfer anderer Hilfsorganisationen während langanhaltender Einsätze zu versorgen.